Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Grünen-MdL Patrick Friedl fordert anlässlich des Tags der Alleen einen besseren Schutz und die sofortige Kartierung der vorhandenen Alleen und einseitiger Baumreihen in Bayern

Der Tag der Alleen am 20. Oktober ist ein Feiertag für eine der schönsten Formen von Klimaanpassung sowie Klima- und Naturschutz. Alleen prägen die Landschaft, sie vernetzen Lebensräume und sind selbst wichtiger Lebensraum für Vögel und Insekten.

Grünen-Landtagsabgeordneter Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz seiner Fraktion: Alleebäume filtern Abgase und wirken wie natürliche Klimaanlagen am Straßenrand. Wer an einem heißen Sommertag zu Fuß oder auf dem Fahrrad in den Genuss des Schattens von Alleebäumen kommt, merkt einen erheblichen Unterschied zum Hitzeerleben auf heißem Asphalt. Im hitzegeplagten Würzburg ist dieser Effekt beispielsweise in der Seinsheimstraße (siehe Foto) deutlich zu spüren.

Die Sommermonate Juni bis August 2023 waren weltweit die heißesten seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Temperaturen lagen noch einmal deutlich höher als im bisherigen Rekordjahr 2019 (Quelle: Tagesschau).

Patrick Friedl: „Alleen sind unverzichtbar, wenn wir wirksam dem Klimaerhitzung mit seinen Wetterextremen an unseren Straßen und Wegen etwas entgegensetzen wollen. Leider ist der Alleenbestand in Bayern, verglichen mit anderen Bundesländern, ziemlich dürftig.“ Dies bestätigt eine Untersuchung der „Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde“.

Friedl: „Umso unverständlicher, wie wenig die Söder-Regierung von den Alleen in Bayern weiß.“ Dies ergab eine Antwort auf die Schriftliche Anfrage von MdL Friedl vom 21. August 2023. Patrick Friedl: „Die Staatsregierung handelt offenbar gemäß dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“. Denn wie soll sie schützen, von dem sie nicht weiß, wo es sich befindet?“ Ausweislich der Antworten hat sie keine Daten zu Anzahl, Standort, Pflanzungen, Fällungen oder zum Schutzstatus der Allen an den staatseigenen Straßen. Weder hat sie vor, das in Zukunft zu ändern, noch unterstützt sie die Kommunen durch klare Förderstrukturen bei Anlage, Schutz und Pflege von Alleen. Naturschutzpolitiker Friedl: „Dabei ist der Alleenschutz dank des erfolgreichen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ längst ausdrücklich im Bayerischen Naturschutzgesetz festgeschrieben.“

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MdL Patrick Friedl zur Ablehnung der Klage gegen das Artenschutzgesetz

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18. Oktober eine Klage gegen den Artenschutz abgewiesen und damit das Volksbegehren "Rettet die Bienen" bestätigt.
 
In der Begründung heißt es, das gesamte Gesetzgebungsverfahren stehe im Einklang mit den Bestimmungen zur Volksgesetzgebung in Art. 74 Abs. 3-5 der Bayerischen Verfassung. Das Vorgehen des parlamentarischen Gesetzgebers, den "Rettet die Bienen!"-Gesetzentwurf ohne Änderungen zu verabschieden und sogleich durch ein Abstimmungsgesetz zu ergänzen, liegt noch im Rahmen der Befugnis des Landtags, durch ein Volksbegehren initiierte Vorschriften zu ändern und aufzuheben. Auch die mit der Popularklage zulässig angegriffenen Einzelnormen sind formell und inhaltlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Sie sind verfassungsgemäß zustande gekommen, wahren die föderale Kompetenzordnung und verstoßen weder gegen das Bestimmtheitsgebot noch gegen die Grundrechte der Bayerischen Verfassung.
 
Friedl: "Ich freue mich und begrüße die Bestätigung des Artenschutz-Volksbegehrens und dessen gesetzliche Umsetzung im Konsens der demokratischen Fraktionen durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Jetzt ist die Bayerische Staatsregierung gefordert, die Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz in Bayern noch effizienter, schneller und wirksamer umzusetzen!"
 
Der Urteil und die Pressemitteilung des Gerichts können Sie hier nachlesen:
 

Seeadler: König der Lüfte

Er gilt als König der Lüfte: der Seeadler. Dieser majestätische Greifvogel bewohnt weite Teile Europas und Asiens, stets in der Nähe von Gewässern. In Bayern ist er sehr selten. Seeadler können bis zu 30 Jahre alt werden und eine Flügelspannweite von 2,40 Meter entwickeln. Hauptsächlich ernähren sie sich von Fischen und Wasservögeln, oft aber auch von Aas. Damit tragen sie zu einem gesunden Ökosystem bei. Erst durch Bejagung und später durch massenhafte Vergiftungen mit dem Insektizid DDT standen sie in der Vergangenheit mehrmals am Rande der Ausrottung. Sie erzählen jedoch auch eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Nach dem Verbot von DDT in den 70er Jahren und durch intensive Schutzbemühungen konnten sich die Bestände nämlich wieder erholen. Dennoch sehen sich die Adler nach wie vor menschengemachten Bedrohungen gegenüber. Immer wieder sterben einzelne Exemplare an den Folgen von bleihaltiger Munition oder von giftigen Pestiziden, die sie durch das Fressen toter Tiere aufnehmen. Es bleibt also weiter einiges zu tun, um die Seeadler noch besser zu schützen. Ein wichtiger erster Schritt war das Verbot von Bleischrot-Munition in Feuchtgebieten, das 2020 beschlossen wurde und am 15. Februar 2023 in Kraft getreten ist.

 

Luchs: scheues Pinselohr mit funkelnden Augen

Am bekanntesten sind Luchse wohl für die schwarzen Haarpinsel an den Spitzen ihrer Ohren. Den Namen verdanken sie aber einem anderen äußerlichen Merkmal, nämlich ihren funkelnden Augen. Er geht auf das mittelhochdeutsche Wort „luhs“ zurück, das so viel wie „Funkler“ bedeutet. Luchse sind die größten Raubkatzen Europas. Sie haben sogar einen Backenbart, der an die Mähne eines Löwen erinnert. Da sie sehr scheu sind, zeigen sie sich den Menschen nur selten. Nicht umsonst gibt es die sprichwörtlichen „Augen und Ohren wie ein Luchs“. Ihre Sicht und ihr Gehör sind vortrefflich, einen Hasen erspähen sie auf 300 Meter Entfernung. Während Deutschland früher einmal Luchsland war, wurde die Art bis Mitte des 19. Jahrhunderts bei uns vollständig ausgerottet. Durch Wiederansiedelungsprojekte leben in Deutschland heute (Stand 2018) wieder zumindest 125 bis 135 ausgewachsene Exemplare in freier Wildnis. In Bayern kommt der Luchs im Bayerische Wald und im Fichtelgebirge vor. Über das Grüne Band, dem ehemaligen Grenzstreifen zu Tschechien, liegt hier ein Biotopverbundsystem vor, das der Luchs nutzen kann. Trotz seines strengen Schutzstatus drohen dem Luchs diverse Gefahren: illegale Jagd, Zerstörung seiner Lebensräume, Straßenverkehr, und die indirekte Aufnahme von Rattengift.

 

 

 

 

 

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